Der BFH entschied zum Fortbestand der finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers auf einen unterjährigen Übertragungsstichtag (Az. I R 45/20).
BFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft
von tadmin | Nov. 24, 2023 | Uncategorized