Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die gesellschaftsvertraglich geschuldete Erstattung der auf Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter einer Schifffahrtsgesellschaft entfallenden Gewerbesteuer an die Gesellschaft durch den nach der Tonnage ermittelten Gewinn der Gesellschaft abgegolten ist oder ob sie als Sonderbetriebsausgabe der erstattungspflichtigen Gesellschafter berücksichtigt werden kann (Az. IV R 14/16).
Source: DATEV Steuer