Laut BFH ist ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, nicht gemeinnützig (Az. V R 36/16).
Source: DATEV Steuer
Laut BFH ist ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, nicht gemeinnützig (Az. V R 36/16).
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