Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Steuerschuldner auf seine Ehefrau (nunmehr Alleineigentümerin) vom Ehemann weiterhin übernommenen Hausfinanzierungskosten unentgeltliche Zuwendungen i. S. des § 278 Abs. 2 AO oder Gegenleistung für Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch die Ehefrau sind (Az. VII R 18/17).
Source: DATEV Steuer