Der BFH entschied u. a., dass ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, nicht i. S. des § 14c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UStG geschuldet wird (Az. XI R 5/18).
Source: DATEV Steuer