Der BFH hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Nach Rücknahme der Revision hat der BFH das dem Vorlagebeschluss zugrundliegende Verfahren eingestellt (Az. I R 4/20).
Source: DATEV Steuer