Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen. Dies entschied der BFH (Az. V R 8/19).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Aug 16, 2019 | Uncategorized | 0 Kommentare
Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen. Dies entschied der BFH (Az. V R 8/19).
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