Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied der BFH (Az. V R 57/17).
Source: DATEV Steuer
Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied der BFH (Az. V R 57/17).
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