Der BFH hatte u. a. zu klären, ob der unmittelbare und voll fremdfinanzierte Erwerb von sog. Erlösbeteiligungen durch die Auslandsgesellschaft unter den Begriff „Kapitalanlagecharakter“ fällt (Az. I R 11/19).
Source: DATEV Steuer
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob der unmittelbare und voll fremdfinanzierte Erwerb von sog. Erlösbeteiligungen durch die Auslandsgesellschaft unter den Begriff „Kapitalanlagecharakter“ fällt (Az. I R 11/19).
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