Die BStBK nimmt zum BFH-Urteil vom 27.02.2018, wonach der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Steuernachforderungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, Stellung.
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Mrz 2, 2018 | Uncategorized | 0 Kommentare
Die BStBK nimmt zum BFH-Urteil vom 27.02.2018, wonach der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Steuernachforderungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, Stellung.
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