Die Erhebung von Verspätungsgeldern für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So entschied der BFH (Az. X R 28/17, X R 32/17 und X R 29/16).
Source: DATEV Steuer