Der BFH hatte sich mit dem Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos zu beschäftigen (Az. I B 35/19).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Jun 4, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Der BFH hatte sich mit dem Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos zu beschäftigen (Az. I B 35/19).
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