Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Legen von Hauswasseranschlüssen mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern ist, wenn die Hausanschlussleistung durch einen anderen Unternehmer erbracht wird als durch den Unternehmer, der die Wasserbereitstellung herbeiführt (Az. XI R 17/17).
Source: DATEV Steuer