Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei unentgeltlicher Übertragung eines Teil-Kommanditanteils die für den Übergeber festgestellten verrechenbaren Verluste anteilig auf den Empfänger übergehen, auch wenn das variable Kapitalkonto, dem die Verluste belastet worden waren, bei dem Übergeber verbleibt (Az. IV R 16/15).
Source: DATEV Steuer