Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob infolge der Anwachsung von Gesellschaftsanteilen bedingt durch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gegen Abfindung dem Grunde nach ein entgeltlicher Anschaffungsvorgang nach § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG bei den übrigen Gesellschaftern vorliegt (Az. IX R 24/18).
Source: DATEV Steuer