Bezüglich der Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung fordert der BFH das BMF dazu auf, dem Verfahren beizutreten und zu einzelnen Fragen Stellung zu nehmen (Az. I R 72/16).
Source: DATEV Steuer