Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters endet, wenn das Gericht neben der vorläufigen Eigenverwaltung zugleich einen Vollstreckungsschutz angeordnet hat (Az. XI R 35/17).
Source: DATEV Steuer