Der BFH hatte zu entscheiden, ob die aus einer wegen erfolgreicher Insolvenzanfechtung erforderlichen Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzverbindlichkeit einzuordnen ist und dafür der Zeitpunkt der vollständigen Entstehung der streitgegenständlichen Steuerverbindlichkeit maßgeblich ist (Az. XI R 5/16).
Source: DATEV Steuer