Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Faktorpräparaten (Blutgerinnungsfaktoren) zur Heimselbstbehandlung an unter Hämophilie leidenden Patienten dem steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Klägers oder seinem steuerbegünstigten Zweckbetrieb gemäß § 67 AO zuzuordnen ist (Az. V R 46/16).
Source: DATEV Steuer