Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob im Fall einer schenkweisen Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt der Erwerber auch dann Mitunternehmer wird, wenn er dem Nießbraucher (Schenker) im Übertragungsvertrag eine Stimmrechtsvollmacht erteilt und der Schenker für den Fall des Widerrufs der Vollmacht zum Widerruf der Schenkung berechtigt ist (Az. II R 34/16).
Source: DATEV Steuer