Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Eingliederungszuschüsse i. S. des § 3 Nr. 2b EStG in der für die Streitjahre 2006-2008 geltenden Fassung auch dann steuerfrei sind, wenn sie Arbeitgebern gewährt werden (Az. VIII R 17/13).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Feb 21, 2018 | Uncategorized | 0 Kommentare
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Eingliederungszuschüsse i. S. des § 3 Nr. 2b EStG in der für die Streitjahre 2006-2008 geltenden Fassung auch dann steuerfrei sind, wenn sie Arbeitgebern gewährt werden (Az. VIII R 17/13).
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