Der BFH befasste sich u. a. mit der Frage, ob bei nicht reinen Belegkliniken die Belegarzttage bei der Berechnung der Steuerbegünstigung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F., § 67 Abs. 2 AO einzubeziehen sind und ob die Belegungstage je nach Abrechnungsweise des Belegarztes, d. h. nach Kassengrundsätzen oder nicht, „schädlich“ oder „unschädlich“ sein können oder ob ausschließlich zu prüfen ist, ob gegenüber den Patienten Wahlleistungen abgerechnet wurden oder nicht (Az. XI R 15/16).
Source: DATEV Steuer