Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung lt. BFH umsatzsteuerfrei sein (Az. V R 3/17 und V R 4/17).
Source: DATEV Steuer
Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung lt. BFH umsatzsteuerfrei sein (Az. V R 3/17 und V R 4/17).
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