Die Bundessteuerberaterkammer hat zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften Stellung genommen.
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Mrz 16, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Die Bundessteuerberaterkammer hat zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften Stellung genommen.
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