Die BStBK regt in ihrer Stellungnahme zur geplanten Neuregelung des § 146b AO an, dem Amtsträger klare Vorgaben zur pflichtgemäßen Ausübung seines Ermessens zu geben und die Kassen-Nachschau mit Rücksicht auf die betrieblichen Abläufe zu gestalten.
Source: DATEV Steuer