Das Finanzministerium NRW gab am 02.04.2020 bekannt, dass nunmehr auch für die am 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen Fristverlängerungen möglich sind, wenn ein Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist.
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Apr 3, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Das Finanzministerium NRW gab am 02.04.2020 bekannt, dass nunmehr auch für die am 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen Fristverlängerungen möglich sind, wenn ein Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist.
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