Bereits seit 01.01.2019 gelten geänderte Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen. Viele Praxisfragen sind seither offen. Nun will die Verwaltung in einem BMF-Schreiben Antworten geben. Der DStV freut sich, dass einige seiner vorgetragenen Forderungen aufgegriffen wurden. Er regt in einer Stellungnahme darüber hinaus noch weitere Anpassungen an.
Source: DATEV Steuer