Ab 2018 erfahren die Modalitäten zur Übermittlung von elektronischen Steuererklärungen eine Reihe von technischen Neuerungen. Sie betreffen die Veranlagungszeiträume ab 2017. Der DStV gibt einen Überblick über die Planungen.
Source: DATEV Steuer
Ab 2018 erfahren die Modalitäten zur Übermittlung von elektronischen Steuererklärungen eine Reihe von technischen Neuerungen. Sie betreffen die Veranlagungszeiträume ab 2017. Der DStV gibt einen Überblick über die Planungen.
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