Das BMF gibt die Verlängerung der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 bekannt (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Source: DATEV Steuer