Der DStV e.V. nimmt Stellung zum BGH-Urteil IX ZR 285/14 vom 26.01.2017, der nach nur knapp vier Jahren von seiner Rechtsprechung wieder abgerückt ist und die Anforderungen an Steuerberater erheblich ausgeweitet hat, was deren Haftungsrisiken stark erhöht.
Source: DATEV Steuer