Das BMF gibt ein Schreiben zur Einführung der Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bekannt. Hintergrund ist die Änderung des § 6 Abs. 3a UStG durch Artikel 12 Nr. 6 des Gesetzes vom 12.12.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Az. III C 3 – S-7133 / 19 / 10002 :004).
Source: DATEV Steuer