Das FG Hamburg entschied, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt nicht der Schenkungsteuer unterliegt (Az. 3 K 77/17).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Jun 25, 2018 | Uncategorized | 0 Kommentare
Das FG Hamburg entschied, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt nicht der Schenkungsteuer unterliegt (Az. 3 K 77/17).
Source: DATEV Steuer