Um den Ausstoß der Treibhausgase zu verringern, müssen die energetischen Einzelmaßnahmen bestimmte Mindestanforderungen einhalten. Welche Mindestanforderungen das sind, wird auf Grundlage der Verordnungsermächtigung nach § 35c Abs. 7 EStG durch die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden geregelt. So das BMF.
Source: DATEV Steuer