Das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung von Grundstücken als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. „Ökopunkte“) im Rahmen der Überschusseinkünfte ist grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 2 K 2/16).
Source: DATEV Steuer