Laut FG Düsseldorf darf bei der Feststellung des Wertes eines Anteils am Betriebsvermögen keine Verrechnung von positiven mit negativen Kapitalkonten vorgenommen werden (Az. 4 K 3022/16 F).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Nov 8, 2017 | Uncategorized | 0 Kommentare
Laut FG Düsseldorf darf bei der Feststellung des Wertes eines Anteils am Betriebsvermögen keine Verrechnung von positiven mit negativen Kapitalkonten vorgenommen werden (Az. 4 K 3022/16 F).
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