Der Erhöhungsbetrag wird durch die Finanzämter lt. Landesamt für Steuern Niedersachsen rückwirkend auf den 1. Juli 2020 für alle Personen, die derzeit die Steuerklasse II innehaben, (ggf. monatsanteilig) ergänzt, sodass die Anhebung zeitnah in das Lohnsteuerabzugsverfahren einbezogen wird.
Source: DATEV Steuer