Das Ende der Papier-Ära in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes NRW ist eingeläutet: Seit dem 28.10.2019 werden an den nordrhein-westfälischen Finanzgerichten für alle neu eingehenden Verfahren keine Papierakten mehr angelegt. Die Gerichtsakten werden nun ausschließlich elektronisch geführt.
Source: DATEV Steuer