Zwecks Identifizierung möglicher Schuldner der Übernachtungssteuer darf die Stadt Freiburg laut VG Freiburg von einem Online-Buchungs-Portal, über das private Zimmer und Wohnungen angemietet werden können, Auskunft über die beim Portal registrierten Vermieter im Stadtgebiet verlangen, wenn aus der Beschreibung der Mietobjekte in dem Portal weder der vollständige Name und die Anschrift des Vermieters noch die konkrete Adresse des Mietobjekts ersichtlich sind (Az. 4 K 3505/16).
Source: DATEV Steuer