Das FG Münster weist darauf hin, dass der BFH zwei Entscheidungen zum Vertrauensschutz in sog. Bauträger-Fällen (Az. 15 K 1553/15 und 15 K 3669/15) im Wesentlichen bestätigt hat (Az. V R 16/16, V R 24/16).
Source: DATEV Steuer