Das FG Düsseldorf entschied, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sog. Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt (Az. 4 K 1063/17).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Jun 5, 2018 | Uncategorized | 0 Kommentare
Das FG Düsseldorf entschied, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sog. Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt (Az. 4 K 1063/17).
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