Das FG Hamburg verneint die Grunderwerbsteuerpflicht für Fälle, in denen eine zunächst im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand gehaltene Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf den bisherigen Treugeber übergeht und er damit mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen hält (Az. 3 K 172/16).
Source: DATEV Steuer