Die Verwendung von sog. Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Das teilt der Deutsche Bundestag mit.
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Jun 15, 2018 | Uncategorized | 0 Kommentare
Die Verwendung von sog. Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Das teilt der Deutsche Bundestag mit.
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