Laut FG Rheinland-Pfalz besteht der Anspruch auf Kindergeld fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Az. 2 K 2487/16).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Mrz 14, 2018 | Uncategorized | 0 Kommentare
Laut FG Rheinland-Pfalz besteht der Anspruch auf Kindergeld fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Az. 2 K 2487/16).
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