Der EuGH entschied, dass Luxemburg die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen in zu extensiver Weise umgesetzt hat (Rs. C-274/15).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Mai 4, 2017 | Uncategorized | 0 Kommentare
Der EuGH entschied, dass Luxemburg die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen in zu extensiver Weise umgesetzt hat (Rs. C-274/15).
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