Bestimmte Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten sollen nicht mehr von multinationalen Konzernen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt werden können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (19/20979).
Source: DATEV Steuer