Die Bundesregierung hat die Verordnung (19/15312) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG vorgelegt.
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Dez 6, 2019 | Uncategorized | 0 Kommentare
Die Bundesregierung hat die Verordnung (19/15312) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG vorgelegt.
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