Bislang richtet sich die umsatzsteuerliche Frage „Lieferung“ oder „sonstige Leistung“ bei Leasingverträgen in der Regel nach der ertragsteuerlichen Würdigung. Damit könnte demnächst Schluss sein. Das BMF hat ein Entwurfsschreiben vorgelegt, nach dem umsatzsteuerlich neue Maßstäbe gelten würden. Der DStV weist in seiner Stellungnahme auf zu erwartende Praxisprobleme hin.
Source: DATEV Steuer