Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat das FG Münster in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (Az. 1 V 1286/20 AO).
Source: DATEV Steuer
von tadmin | Mai 19, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat das FG Münster in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (Az. 1 V 1286/20 AO).
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