Der Bund der Steuerzahler ist der Auffassung, dass bislang geltende Regeln zur Zweifachbesteuerung führen können. Daher sollten Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten und somit bis zu einem Urteil des BFH (Az. X R 20/19) offenbleiben. Medienberichten zufolge hält BFH-Richter Kulosa die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig.
Source: DATEV Steuer