Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist das Halten von Fahrzeugen, die ausschließlich im Rettungsdienst verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (Az. 13 K 2373/17).
Source: DATEV Steuer
Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist das Halten von Fahrzeugen, die ausschließlich im Rettungsdienst verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (Az. 13 K 2373/17).
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